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Fördersteckbrief Dorfmoderation

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Steckbrief Dorfmoderation
Logo Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
 

Um in Zeiten des Wandels eine aktive Dorfstruktur mit einer guten Nachbarschaft, Tradition und Naturnähe zu erhalten oder neu zu beleben, benötigen Dorfgemeinschaften Menschen, die sich kümmern – Dorfmoderator*innen: Methodisch geschult, können sie die konstruktive Kommunikation innerhalb der Dorfgemeinschaft fördern und die Umsetzung von Projektideen unterstützen. Die Förderung derselben kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte Informationen sind den jeweiligen Entwicklungsprogrammen der Länder, die unter Punkt 5 verlinkt sind, und den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu finden.

 

1. Wo wird gefördert?

Die Dorfentwicklung wird in allen Flächenländern gefördert. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) können Vorhaben in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern gefördert werden.

 

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte im Rahmen der GAK. Ziel der Förderung ist es u.a. die dörfliche Struktur so zu gestalten und weiter zu entwickeln, dass auch zukünftig die ländlichen Gebiete als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum erhalten bleiben. Auf diese Weise sollen die Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung verbessert und die Attraktivität der Dörfer erhöht werden.

Detaillierte Informationen über die Förderschwerpunkte der Bundesländer bietet folgende Übersicht.

 

3. Wer wird gefördert?

Gefördert werden in der Regel

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • natürliche Personen und Personengesellschaften,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts.

 

4. Wie wird gefördert?          

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte beträgt die Höhe der Förderung bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten. Anderen Begünstigten kann ein Zuschuss von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.

 

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meiner Region?

Adressen der für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz zuständigen Ministerien in den Ländern

Spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meinem Bundesland (Nr. 5)

 

Kontakt:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Weitere Programme im Bereich unter https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/links/dorfmoderation/

 

 

Partner

Logos von BBE und Amadeu Antonio Stiftung
 
 

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