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Fördersteckbrief LEADER

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Steckbrief LEADER
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Rund eine Milliarde Euro stehen in der aktuellen Förderperiode aus demEuropäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) für die Förderung der LEADER-Regionen in Deutschland zur Verfügung. Zusätzlich werden die Regionen mit Landes- und Bundesmitteln ausgestattet, wobei die Förderung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet ist. Detaillierte Informationen sind unter Punkt 5 verlinkt.

 

1. Wo wird gefördert?

In der aktuellen Förderperiode gibt es bundesweit 321 LEADER-Regionen. Diese sind räumlich abgegrenzte ländliche Gebiete, für die eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt wird, die sieben Jahre gilt. Diese Strategie definiert Handlungsfelder und Ziele der Regionen und dient als Grundlage für die Auswahl von Projekten. Ausgewählt werden diese Projekte von einem Gremium der sogenannten Lokalen Aktionsgruppe (LAG).

Jedes Bundesland entscheidet, wie viele ELER-Mittel den LEADER-Regionen zur Verfügung stehen und setzt über Länderprogramme eigene Akzente für die Regionalentwicklung.

 

2. Was wird gefördert?

Mit LEADER werden Projekte zur Erhaltung der Lebensqualität im ländlichen Raum gefördert. Die thematische Bandbreite ist groß – so können mit LEADER beispielsweise wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Projekte umgesetzt werden. Mehr dazu finden Sie auf der Webseite Ihrer LEADER-Region.


3. Wer wird gefördert?

Gefördert werden in der Regel

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,
  • natürliche Personen und Personengesellschaften,
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts.

 

4. Wie wird gefördert?

Für die Förderung von LEADER-Projekten ist ein positives Votum des Auswahlgremiums der LAG nötig. Die LAG bewertet, ob und wie gut das geplante Projekt inhaltlich zur regionalen Entwicklungsstrategie passt (Förderwürdigkeit). Die Projekte mit einem positiven Votum der LAG können bei der zuständigen Bewilligungsstelle einen Förderantrag stellen. Die Projektförderung ist eine Anteilfinanzierung und wird als Zuschuss ausgezahlt. Der Fördersatz, also der geförderte Anteil an den gesamten förderfähigen Kosten des Projekts hängt von der Art des Projektes (nicht-investiv, investiv) und der Rechtsform der/des Antragsteller*in (öffentlich-rechtlich, privatrechtlich) ab.

 

5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in meiner Region?

Sie haben eine Projektidee, die Sie in Ihrer Region realisieren wollen – und was nun? Nehmen Sie als Erstes Kontakt mit dem Regionalmanagement in Ihrer Region auf. Dort werden Sie über Fördermöglichkeiten für Ihre Projektidee beraten. Übersicht unter: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/leader/lags-2014-2020/

 

Kontakt:

www.netzwerk-laendlicher-raum.de/leader/

 

Die Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume hat ein eigenes Förderhandbuch für ländliche Räume erarbeitet, das hier heruntergeladen werden kann.

 

 

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Logos von BBE und Amadeu Antonio Stiftung
 
 

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